Die häufigste Todesursache (95%) bei Bränden sind nicht die direkten Brandverletzungen, sondern eine Vergiftung durch Rauchgase. Insbesondere entsteht bei einem Brand schnell eine tödliche Konzentration von Kohlenmonoxid. Dieses farb- und geruchlose, giftige Gas unterbindet den Sauerstofftransport im Körper und führt innerhalb kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit und zum anschließenden Tod. Dabei ist Kohlenmonoxid nur eines von unzähligen hochgiftigen Bestandteilen des Brandrauches. Da uns der Geruchssinn im Schlaf nicht rechtzeitig warnen kann, ist es bei einem Brandereignis meist zu spät wenn wir aufwachen.

Rauchmelder detektieren den Brandrauch rechtzeitig und warnen Sie mittels einem lauten Alarm. Somit bleibt noch genug Zeit sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen!

 

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

Rauchmelder müssen in allen Räumen in denen geschlafen wird angebracht werden. Dazu zählen neben Schlaf- und Kinderzimmern auch Wohn- und Gästezimmer! Genauso wichtig ist die Überwachung der Flure von diesen Räumen bis zu Ihrer Wohnungseingangstüre. Dadurch wird verhindert, dass Ihnen durch ein Brandereignis im Flur der Fluchtweg abgeschnitten wird. In Bad und Küche sollten keine Rauchmelder installiert werden, in diesen Räumen wären Fehlalarme nicht zu vermeiden. Wünschen Sie jedoch diese Räume ebenfalls zu überwachen, empfehlen sich Wärmemelder oder Mehrkriterienmelder.

 

Worauf muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?

  • EN-/GS-/CE-Zeichen
  • VDS-Anerkennung
  • Funktions- und Batterieüberwachung

 

Rauchmelderpflicht

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden.

Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht auf der Seite des Landes Baden-Württemberg:

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht/

 

Verhalten bei der Auslösung eines Rauchmelders in der Nachbarschaft

  • Klingeln und Klopfen Sie deutlich bei Ihrem Nachbarn
  • Wählen Sie unverzüglich den Notruf!
  • Warnen Sie die anderen Bewohner und verlassen Sie unverzüglich das Gebäude!
  • Warten Sie vor dem Gebäude und informieren sie die Einsatzkräfte!

Die Feuerwehr wird die betroffene Wohnung kontrollieren und ggf. die Brandbekämpfung durchführen. Hat der Rauchmelder ohne sichtbaren Grund ausgelöst, entstehen Ihnen keine Kosten. Ein ausgelöster Rauchmelder ist grundsätzlich ein Anlass den Notruf zu wählen!